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Koordinationsstelle Open Government Data

Open Government Daten der Staatskanzlei

OGD-Daten der Staatskanzlei

Die OGD-Seite der Staatskanzlei Luzern bietet Zugang zu Daten, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstehen und die Kriterien für Open Government Data erfüllen. Zunächst wird eine Auswahl an Daten des Parlaments (Kantonsrat) angeboten. Weitere Datensätze folgen, sobald deren Aufbereitung eingerichtet ist.

Der Fokus dieser Seite liegt auf datenaffinen Spezialisten (oder Maschinen).

Zum Wesen der Daten und ihrer Qualität

Die Tabellen werden im Grundsatz aus der Arbeitsdatenhaltung der Fachapplikationen via Scripts erzeugt («Quellsystem»). Sie erfüllen also die Kriterien zur Zuverlässigkeit, Konsistenz, Vollständigkeit und Korrektheit gemäss den Vorgaben für jene Zeit, wo sie aktiv bewirtschaftet werden bzw. wurden. Sie sind - wo nicht anders gekennzeichnet - ständig wachsend, also nicht nur aktuell, sondern soweit vorhanden auch den historischen Datenbestand abbildend. Die Daten reichen dabei historisch so weit zurück, wie es für die Geschäftstätigkeit von Relevanz ist, bzw. war. So wurden beispielsweise bei Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER), wie sie heute in Betrieb ist, die damals aktuellen Kantonsratsmandate erfasst, sowie alle früheren Mandate, sofern sie damals aktive Mitglieder des Kantonsrates betreffen. Die früheren Mandate sind entsprechend zwar vollständig pro Person, aber nicht für das ganze Parlament. Ähnlich verhält es sich mit Daten (Felder), die erst mit der Zeit erfasst wurden, respektive solchen, die nicht mehr nachgeführt wurden. Daten inaktiver – also ausgetretener – Mandatsträger/-innen werden nicht nachgeführt. Davon betroffen sind insbesondere Beruf, Wohnort oder Interessenbindungen. Eine Ausnahme betrifft die bekannten Todesjahre.

Bezüglich Datenkritik ist also für Auswertungen über längere Zeiträume die mögliche Heterogenität der Daten zu untersuchen, für Auswertungen von einzelnen Zeitständen ist die Homogenität aktive bewirtschaftete Daten jedoch gewährt.

Download der CSV-Dateien

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lu_kr_fraktionsmandat.csv 2026-04-21 97.7 KB
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lu_kr_gremium.csv 2026-04-13 2.9 KB
lu_kr_gremium_Meta.csv 2026-04-16 1.6 KB
lu_kr_interessenbindung.csv 2026-04-13 300.9 KB
lu_kr_interessenbindung_Meta.csv 2026-04-16 1.6 KB
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lu_kr_kantonsratsmandat_aktuell.csv 2026-04-13 19.3 KB
lu_kr_kantonsratsmandat_Meta.csv 2026-04-16 2.7 KB
lu_kr_kommissionsmandat.csv 2026-04-13 286.2 KB
lu_kr_Kommissionsmandat_Meta.csv 2026-04-16 1.7 KB
lu_kr_legislatur.csv 2026-04-13 0.9 KB
lu_kr_legislatur_Meta.csv 2026-04-16 0.8 KB
lu_kr_mitunterzeichnung.csv 2026-04-13 7'411.1 KB
lu_kr_mitunterzeichung_Meta.csv 2026-04-16 1.6 KB
lu_kr_parl_vorstoss.csv 2026-04-13 1'568.9 KB
lu_kr_parl_vorstoss_Meta.csv 2026-04-16 4.4 KB
lu_kr_person.csv 2026-04-13 366.6 KB
lu_kr_person_Meta.csv 2026-04-16 1.9 KB
lu_kr_petition_kr.csv 2026-04-13 22.7 KB
lu_kr_petition_kr_Meta.csv 2026-04-16 1.2 KB
lu_kr_session.csv 2026-04-13 40.2 KB
lu_kr_session_Meta.csv 2026-04-16 2.1 KB
lu_kr_session_teilnahme.csv 2026-04-13 5'621.6 KB
lu_kr_session_teilnahme_Meta.csv 2026-04-16 1.4 KB
lu_kr_session_traktandum.csv 2026-04-13 1'939.8 KB
lu_kr_session_traktandum_Meta.csv 2026-04-16 2.0 KB

ER-Diagramm zum Datenkomplex Gremien-Personen-Mandate-Sessionen


Beschreibungen der einzelnen Tabellen und deren Beziehungen in Prosa

Parlament (Kantonsrat)

Die Tabellen sind gemäss einem relationalen Datenmodell untereinander via Schlüsselwerte verbunden. Die Schlüssel werden nach Möglichkeit aus den GUID-Werten des Quellsystems hergeleitet, denn so bleiben sie bei Aktualisierungen stabil. 

In den Metadaten zu den Tabellen werden die einzelnen Felder beschrieben. Ergänzend dazu sind die hier in Prosa wiedergegebenen Hinweise zum «Wesen» der Tabellen und der Begriffe hilfreich.

Ein Behördenmandat – oder kurz Mandat wird von einer Person, in einem Gremium mit einer bestimmten Funktion ausgeübt. Es hat einen zeitlichen Anfang (bei Kantonsratsmitgliedern der Tag der Vereidigung) und ein Ende, welches mit dem Ende einer Legislatur bzw. vorzeitig durch Rücktritt oder z. B. Kommissionswechsel eintritt. Kantonsratsmandate (KR-Mitglied) sind ad personam vergebene Behördenmandate. Die Zuteilung der Kantonsratsmandate auf Kandidaten erfolgt gemäss der Anzahl Listen- und Personenstimmen der letzten Kantonsratswahlen pro Wahlkreis und der Rangfolge gemäss Stimmenzahl. Es kann aber vorkommen, dass eine gewählte Person während der Legislatur die Fraktion wechselt oder fraktionslos wird.

Zu den Mandaten wird auch das Kantonsratspräsidium gezählt. Es dauert ein Jahr und beginnt mit der Juni-Session. Bis 2015 galt das Kalenderjahr als Präsidialjahr, seit 2016 beginnt das Präsidialjahr jeweils im Juli.

Pro Person sind mehrere Adressen (Geschäft, Privat, ...) möglich und mit einer zeitlichen Gültigkeit versehen. In speziellen Fällen können Adressen für die Veröffentlichung gesperrt sein und erscheinen entsprechend nicht in den OGD-Daten. Die Relationen zur Tabelle Person sind in anhängigen OGD-Datensätzen zwar via Fremdschlüssel angegeben, zur bequemeren Nutzbarkeit ist aber oft in den abhängigen Tabellen die die Redundanz der Felder Vorname, Name und Jahrgang eingetragen. Im Entity-Relationen-Diagramm sind solche Redundanzfelder farblich markiert. Nach einem Austritt findet keine Aktualisierung mehr statt (ausser bekannte Todesdaten).

Die Fraktionen (siehe § 19 KRG) sind entlang der Parteien organisiert. Im Datenmodell werden entsprechend die Fraktions-/Partei-Mitgliedschaft eines Kantonsratsmitglieds über ein Mandat mit der Funktion "Mitglied" zu einem Gremium des Typs Fraktion zugeordnet. Fraktionen werden im Quellsystem als separater Typ eines Gremiums geführt. Die Fraktionszugehörigkeiten sind bei abhängigen Tabellen als Redundanz mitgegeben. den repräsentierten Wahlkreis. Die Repräsentation eines Kantonsratsmitglieds für einen Wahlkreis ist von der Kandidatur anlässlich der Kantonsratswahl abhängig, nicht jedoch vom aktuellen Wohnort.

Als Gremium werden der Kantonsrat, seine Fraktionen, die Kommissionen sowie weitere ständige und temporäre Organe des Kantonsrates bezeichnet (Geschäftsleitung des Kantonsrates, Wahlprüfungskommission, PUK, ...). Während die Sitzverteilung im Kantonsrat gemäss dem Ausgang der Wahlen durch die Wahlbevölkerung erfolgt, wird die Besetzung aller anderen Gremien durch (Ersatz-)Wahl im Kantonsrat vorgenommen. Die Geschäftsleitung bereitet die Wahlvorschläge vor. Ausgenommen davon sind Ausschüsse von Kommissionen. Diese werden durch ihre Hauptkommission besetzt. Die in einem Gremium möglichen bzw. regulatorisch vorgegebenen Rollen werden als «Funktionen» bezeichnet. Neben der Funktion «Mitglied» können so «Präsident/-in», «Vizepräsident/-in» oder weitere definiert sein. Ältere Mandate sind teils nicht mit Funktionen erfasst. Solche Mandate sind mit der Funktion «Mitglied» gleichzusetzen.
Anmerkung zur Gültigkeit der Gremiendatensätze: Ändert ein Gremium seinen Namen, kann entweder das Gremium umbenannt werden oder das Bisherige beendet und ein Neues geschaffen werden. Beide Varianten kommen vor. Der Namenswechsel von "Grosser Rat" zu Kantonsrat wurde per 1.1.2008 vollzogen, zudem wurde die "Begleitgruppe NPM" in "Stabsgruppe Geschäftsleitung" umbenannt. Beide ohne ein neues Gremium anzulegen. Bei den Fraktionen wechselte die CVP per 6.9.2021 zur "Die Mitte" und gleichzeitig die FDP zu "FDP.Die Liberalen". Die heutige Fraktion "Grüne" hiess zunächst "Grüne Luzern" dann während der Legislatur 2019 - 2023 "Grüne/Junge Grüne". Ansonsten ist die Bezeichnung der ständigen Gremien seit deren Erfassung im GEVER ab 2013 unverändert geblieben. Die Fraktionen/Parteien der "Liste STALU" sind nicht als Gremien erfasst.

Eine Legislatur des Kantonsrats dauert vier Jahre und beginnt mit dem ersten Tag der Juni-Session und endet am Tag vor der Juni-Session des vierten Jahres. Bis 2003 war der Wechsel jeweils bereits im April.

Die Teilnahme an Sitzungen ist aus Sicht OGD insbesondere für die Sessionen relevant. Die zwar ebenfalls erfassten Teilnahmen an Kommissionssitzungen fallen hingegen unter das Kommissionsgeheimnis. Eine Sitzung wird zeitlich im Grundsatz durch ein Datum und eine Dauer charakterisiert – ausgedrückt in einem Datum und zwei Zeiten. Sessionen sind dazu ein Sonderfall, weil sie in der Regel zwei oder drei Tage dauern, inhaltlich aber eine Einheit bilden und sich die Unterlagen wie etwa die Traktandenliste auf die ganze Session beziehen. Die Anwesenheit an den Sessionstagen wird automatisch ermittelt und ist halbtagesgenau. 

Anmerkung zur historischen Gütigkeit der Sessionsdaten: Sessionstage und Traktanden sind ab Dezember 2007 erfasst. Teilnahmen an den Sessionen sind ab November 2013 verfügbar. Die Anwesenheiten der extern durchgeführten Sessionen während der Corona-Pandemie, wurden nacherfasst.

Ein parlamentarischer Vorstoss wird von einem erstunterzeichnenden Kantonsratsmitglied eingereicht – entweder in seinem Namen mit mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern resp. namens einer Kommission oder Fraktion, der er/sie vorsteht. Ein Vorstoss wird am zeitlich nächstfolgenden Sessionstag eröffnet. Dabei erhält der Vorstoss als eine eigene Kategorie von Parlamentsgeschäft (§ 44 Abs. 1 Lit, a) eine fortlaufende Vorstossnummer, die zusammen mit der Legislatur eindeutig ist. Dringlich eingereichte Vorstösse werden im Traktandum «Beschlussfassung über die dringliche Behandlung parlamentarischer Vorstösse" dem Rat zur Dringlichkeitsdebatte inkl. einem Antrag des Regierungsrates (RR) unterbreitet (dies ist in der Regel Traktandum 2). Falls eine Zweidrittelmehrheit die Dringlichkeit für gegeben hält, wird der Vorstoss inhaltlich noch an derselben Session unter "Parlamentarische Vorstösse" behandelt, ansonsten werden sie innerhalb der ab der Eröffnung laufenden Fristen für eine Antwort bzw. Stellungnahme des Regierungsrates traktandiert. Vorstösse werden gemäss ihrem Inhalt an ein federführendes (=zuständiges) Departement überwiesen – ggf. in Verbindung mit einem anderen.

Anmerkung zur historischen Gültigkeit von Vorstossdaten: Vorstösse sind ab Juni 2003 als Geschäfte verfügbar. Ab ca. 2006 enthalten sie auch die Vorstossdokumente. In der Geschäftssuche der Webseite sind auch ältere Geschäfte verfügbar. Die Integration dieser Daten in die OGD-Datensätze ist derzeit (noch) nicht konkret geplant.

Vorstösse können als Anfrage (A) eingereicht werden. Die Regierung legt innerhalb einer Frist eine schriftliche Antwort auf die Anfrage vor, welche an einer Session mit Traktandierungscode "Parlamentarische Vorstösse" traktandiert wird. Nach einer allfälligen Diskussion im Parlament ist die Anfrage erledigt und das entsprechende Vorstossgeschäft abgeschlossen. Vorstösse der Art Postulat (P), Motion (M) oder Einzelinitiative (E) werden an einer Session ebenfalls mit Traktandierungscode "Parlamentarische Vorstösse" traktandiert. Die Ratsdebatte erfolgt auf Grundlage einer veröffentlichten Stellungnahme des Regierungsrates (Datum der Regierungsratssitzung), worin auch ein Antrag an den Kantonsrat enthalten ist. Postulate und Motionen können abgelehnt oder (teilweise) erheblich zur Umsetzung an die Exekutive überwiesen werden. Motionen können dabei auf Antrag als Postulat "abgeschwächt" werden. Solange die Anliegen der überwiesenen Vorstösse nicht umgesetzt sind, wird im Jahresbericht Kap. V über den Stand der Umsetzung durch das zuständige Departement Bericht erstattet. Sind sie aus Sicht des Departements umgesetzt, werden sie im Rahmen des Jahresberichts dem Parlament zur Abschreibung vorgeschlagen. Dieser ist jeweils in der Junisession traktandiert und enthält eben auch den Entwurf des Beschlusses zur Abschreibung hängiger Sachgeschäfte. Zu diesem können Anträge auf Nichtabschreiben eingereicht werden. Alle nicht per erfolgreichem Antrag aus dem Beschluss gestrichenen Vorstösse gelten sodann als abgeschrieben und werden abgeschlossen.

Vorstösse und Botschaften mit einem engen thematischen Zusammenhang können auf Beschluss der Geschäftsleitung als Pakete traktandiert und so in einer gemeinsamen Debatte behandelt werden. Dies wirkt sich auf die Reihenfolge der Behandlung aus: Es bleiben zwar separate Traktanden pro Geschäft, sie liegen aber direkt aneinander und sodass die Ratsdebatte in einer sachlogischen Abfolge geführt werden kann.

Ist der/die Erstunterzeichnende nicht mehr als aktives Mitglied im Kantonsrat, wird der Vorstoss von der nächsten Person der Mitunterzeichnerliste vertreten. Falls kein Unterzeichnender mehr im Rat ist, wird der Vorstoss direkt abgeschrieben). Mitunterzeichnende setzten ihre Unterschrift unter das Vorstossdokument (künftig elektronisch), wobei nur aktive Ratsmitglieder unterzeichnen können. Die Mitunterzeichnungen von Vorstössen sind seit 2004 erfasst.

Sollte die Zeit an einer Session nicht für alle Traktanden reichen, werden nicht behandelte Traktanden auf die nächste Session vorgetragen – dies betrifft insbesondere parlamentarische Vorstösse.

Vorstosstraktanden sind eine Ausprägung von Sessionstraktandum und "Traktandum 2" ein Standardtraktandum jeder normalen Session, sowie "Traktandum Jahresbericht" ein Standardtraktandum der Juni-Session mit drei Subtraktanden (das dritte Subtraktandum ist der Beschluss über die Abschreibung hängiger Sachgeschäfte). Ein Traktandum kann wie im Falle von Anfragen oder Wahlen ohne Abstimmung erledigt sein, mit einer Abstimmung (wie im Falle von Postulaten und Motionen ohne Anträge) oder mit mehreren Abstimmungen, falls Anträge vorliegen oder zunächst eine Eintretensdebatte zu führen ist. Zu Traktandum 2 "Beschlussfassung dringliche Behandlung" sind so viele Abstimmungen notwendig, wie Vorstösse als dringlich eingereicht wurden. Beim Traktandum zur Abschreibung hängiger Sachgeschäfte fällt eine Abstimmung zum Beschluss (= bereinigte Liste) an und so viele, wie Anträge zur Nichtabschreibung vorliegen. Abstimmungen gehören zu einem Traktandum und haben eine Abstimmungsfrage und einen Typ (einfaches Mehr oder 2/3-Mehrheit). Die Abstimmungsanlage erstellt pro Abstimmung eine Resultatdatei, die unter dem aktiven Traktandum im RIS aufgeschaltet wird. Technisch kennt das System die Verbindung zum Traktandum und zum Geschäft (via GUID) sowie zur Session.

Abstimmungen / Beschlüsse der Kommissionen bestehen im Gegensatz zu Abstimmen der Sessionen nicht aus automatisch generierten, namentlichen Abstimmungslisten, sondern werden im Fliesstext der nicht öffentlichen Protokolle festgehalten. Sie enthalten den Gegenstand, eine Verhältniszahl plus Enthaltungen. Soweit sie gemäss § 29 KRG für die Öffentlichkeit offengelegt werden fliessen sie in allfällige Medienmitteilungen oder Antragslisten ein. Eine strukturierte Erfassung findet nicht statt.

Nicht modelliert sind die RR-Sitzungen (inkl. KT), Fristerstreckungen bei Antworten/Stellungnahmen, Spezielles der Einzelinitiative, Rückzug von Vorstössen, Rollende Geschäftsplanung, Worterteilung / Rednerliste bei Debatten inkl. Redezeit.

Fachkontakt

Sekretariat Kantonsrat / Staatskanzlei Luzern, Beat Niederberger, Telefon   +41 41 228 32 35, Beat.Niederberger@lu.ch